Rückerstattung durch die Krankenkasse bei Abschluss einer Zusatzversicherung Komplementärmedizin (VVG).
Bezahlung
Sie bezahlen Ihre Behandlung direkt in der Praxis und erhalten einen entsprechenden Rückforderungsbeleg für Ihre Krankenkasse.
Rückerstattungsvereinbarungen
Aufgrund meiner Funktion als Medizinische Masseurin Eidg. FA / FA SRK bestehen klare Rückerstattungsvereinbarungen mit allen Schweizer Krankenkassen im Rahmen der Zusatzversicherungen Komplementärmedizin (VVG).
EMR / ASCA / EGK / HELSANA / VISANA / SWICA:
ZSR-Nr. T704062 und T35251